Ausbildung zur/zum
„Staatlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in bzw. Altenpflegehelfer/in“
Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen oder für die Versorgung kranker Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich sind. Sie werden befähigt die im Rahmen des individuellen Pflegeplans übertragenen Aufgaben der Grundpflege eigenständig zu verrichten, der Pflegekraft bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte zu assistieren oder diese Aufgaben nach Anweisung eigenständig auszuführen. Weiterhin unterstützen Sie die die Pflegekraft bei der Durchführung der Behandlungspflege oder leiten bei lebensrettenden Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Pflegekraft oder eines Arztes ein. Die pflegerischen Leistungen dokumentieren Sie dabei ordnungsgemäß.
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung sowie der Hauptschulabschluss. Für die Ausbildung benötigen Sie einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der Ausbildung (z. Bsp. stationäre Einrichtungen im Sinne des Heimgesetzes, ambulante Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser).
Die Ausbildung dauert ein Jahr (Vollzeit) und schließt mit dem Abschluss „Staatlich anerkannter Abschluss als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in bzw. Altenpflegehelfer/in“ ab.
Einsatzmöglichkeiten bieten sich in ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen sowie in Allgemeinkrankenhäuser.
Ausbildungsinhalte:
Lernfelder:
- LF 1 Pflegesituation bei alten und kranken Menschen wahrnehmen und bei Pflegemaßnahmen mitwirken
- LF 2 Situationsgerecht kommunizieren
- LF 3 In akuten Notfällen adäquat handeln
- LF 4 Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
- LF 5 Berufliches Selbstverständnis entwickeln und berufliche Anforderungen bewältigen
Die Praktische Ausbildung findet in Krankenpflegeeinrichtungen, ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen statt.
Nach der Ausbildung haben Sie Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in und zur/zum Altenpfleger/in.
Steckbrief
Voraussetzung:
- gesundheitliche Eignung
- Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss
Ausbildungszeit:
- 1 Jahr
Abschluss:
- Staatlich anerkannte/r Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in bzw. Altenpflegehelfer/in
Tätigkeitsfelder:
- Ambulante und Stationäre Altenpflegeeinrichtungen
- Allgemeinkrankenhäuser